Wer kann bei uns Mitglied werden? |
Jede voll geschäftsfähige natürliche Person,
die das 18. Lebensjahr vollendet hat. |
Alle ehemaligen und aktiven Soldaten und Soldatinnen* Angehörige der NVA, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei *
( * diese werden als aktive Mitglieder geführt)
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Alle anderen Personen (auch Frauen),
der Bundesrepublik Deutschland sowie die in der Satzung des Vereins festgelegten Ziele (§ 2 Vereinszweck) vertreten und mit ihrem Beitrag unseren Soldatenverein unterstützen wollen # ( # diese werden als fördernde / passive Mitglieder geführt) |
Der Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit 10,00 Euro im Jahr. |
Aktuelle Vereinssatzung im pdf-Format zum Ausdrucken |
Hier können Sie sich einen Aufnahmeantrag als PDF ausdrucken, |